Heilpraktiker dürfen Eigenblutbehandlungen anbieten, wenn sie daraus selbst und nach den Vorschriften der Arzneimittelherstellung eine D4 Potenz erzeugen.
Das von der Rechtsprechung vertretenen „Verbot von Eigenblutbehandlungen“ für Heilpraktiker folgt aus zwei rechtlichen Vorgaben. a) Die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) führt […]